Anfang 2022, als die Corona-Pandemie noch in vollem Gange war, erweiterte der Bundestag den Nachtragshaushalt für 2021 um 60 Milliarden Euro, um mehr Mittel zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen zur Verfügung zu haben. Das ist in Notlagen zulässig, trotz Schuldenbremse. Allerdings wurde das Geld aus dem Sonderfonds, das nicht auf die Bekämpfung der Corona-Krise verwendet wurde, nachträglich in den sogenannten Klima- und Transformationsfonds umgeschichtet. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für verfassungswidrig erklärt. Was das Urteil konkret für den Haushalt von 2024 bedeutet – und für die Jahrhundertaufgabe Klimaschutz bedeutet, erklärt Mark Schieritz. Er ist stellvertretender Ressortleiter im Politikressort der ZEIT.
Das Schifa-Krankenhaus ist das größte Krankenhaus im Gazastreifen. Jetzt ist die israelische Armee nach eigenen Angaben in die Klinik eingedrungen. Israel vermutet unter dem Krankenhaus seit Längerem eine Kommandozentrale der Hamas. Tatsächlich sollen bei dem Einsatz Waffen der Terrororganisation gefunden worden sein, melden israelische Medien. Welche Konsequenzen der Militäreinsatz im Krankenhaus für das Personal und die Patienten hat, hat Maxim Kireev recherchiert.
Außerdem im Update:
Im April 2022 hatten Großbritannien und Ruanda ein umstrittenes Asylabkommen beschlossen. Immer wieder wurde dagegen geklagt. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof in London entschieden.
Nach der Warnstreikankündigung der GDL sagt die Deutsche Bahn die nächsten Tarifverhandlungen mit der Lokführergewerkschaft ab.
Was noch? Eine Supermarktkette in Großbritannien schafft den Self-Checkout wieder ab.
Moderation und Produktion: Rita Lauter
Redaktion: Jannis Carmesin und Constanze Kainz
Mitarbeit: Lea Schüler
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*Weitere Links zur Folge:
Bundesverfassungsgericht: Änderung des Nachtragshaushalts 2021 war verfassungswidrig
Karlsruher Urteil: Ökonomen: Reform der Schuldenbremse wäre Option
Schifa-Krankenhaus: Israelische Armee besetzt Teil des umkämpften Schifa-Krankenhauses
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