Seit über einem Jahr gehörten protestierende Schülerinnen und Schüler zum wöchentlichen Bild in Deutschland. Doch seit das Coronavirus sich auch in Deutschland ausbreitet, sind Zusammenkünfte größerer Gruppen verboten. Dazu zählen auch Demonstrationen und Kundgebungen. Am Donnerstag aber kippte das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren eine Entscheidung aus Hessen, in der eine Kundgebung wegen der Corona-Beschränkungen verboten wurde. Grundsätzlich haben die Behörden auch jetzt noch Spielraum, unter bestimmten Bedingungen Versammlungen zu erlauben. Das war auch die Frage einer Hörerin: Was bedeutet das Kontaktverbot für Bewegungen wie Fridays for Future? Im Podcast beantworten wir sie.
Außerdem Thema: der Rückgang der Reproduktionszahl in Deutschland, den Gesundheitsminister Jens Spahn heute verkündete, die Maskenpflicht in Sachsen, die Notbetreuung kleiner Kinder bis zum Sommer und Neues vom Loveparade-Verfahren.
Was noch? Gaga, die neue Freizeitbeschäftigung, wenn Sie Yoga satthaben.
Moderation: Pia Rauschenberger
Redaktion: Fabian Scheler
Alle Folgen unseres Podcasts finden Sie hier. Sie erreichen uns per Mail an wasjetzt@zeit.de