Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die Gesetze zur sogenannten Bestandsdatenabfrage in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Ermittlerinnen von Polizei, Bundeskriminalamt oder Nachrichtendiensten dürfen Daten von Verdächtigen nur dann gezielt von Telefon- und Internetanbietern abfragen, wenn es wirklich nötig ist. Im Nachrichtenpodcast erläutern wir das Urteil.
Außerdem: Weltweit steigen die Fallzahlen des Coronavirus weiter an, besonders in den USA, Brasilien und Indien. Und bei der Bundeswehr sollen seit 2010 60.000 Schuss Munition abhandengekommen sein.
Was noch? Europas neuer Mittelpunkt.
Moderation: Elise Landschek
Redaktion: Ole Pflüger
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