Es gibt Menschen, die sind so krank, dass sie ihr eigenes Leben als nicht mehr lebenswürdig empfinden. Und dann gibt es auf der anderen Seite den Staat, der das Leben aller seiner Bürger schützen will. Es herrscht also ein Konflikt darüber, wann jemandem beim Sterben geholfen werden soll.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht den Paragrafen 217 aus dem Strafgesetzbuch für verfassungswidrig erklärt. Der hatte die “geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung” unter Strafe gestellt wird und damit für viel Unsicherheit bei Ärzten gesorgt. Einige befürchten, dass durch dieses Urteil dem Suizid Tür und Tor geöffnet wurde. Michaela Schwinn, die für die SZ betroffene Patienten und Ärzte getroffen hat, sagt hingegen, dass am Ende jeder Mensch für sich entscheiden soll, ob sie oder er ihr Leben für lebenswert erachten.
Weiteres Thema: Immer mehr Corona-Fälle in Europa.
Redaktion, Moderation: Jean-Marie Magro
Redaktion: Vinzent-Vitus Leitgeb
Produktion: Julia Ongyerth
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