Es ist ein weitreichendes Urteil in einem tragischen Fall: Eine 14-Jährige stirbt, die Eltern quält die Frage nach dem Warum im Facebook-Profil ihrer Tochter hoffen sie auf eine Antwort. Doch lesen, was das Mädchen dort geschrieben hat, dürfen sie nicht. Ein Gericht verweigert ihnen den Zugang um die Privatsphäre derer zu schützen, mit denen die 14-Jährige Kontakt hatte. Mit dem Urteil verbunden sind grundsätzliche Fragen: Wenn ein Mensch stirbt - wer kümmert sich um seinen digitalen Nachlass? Müssen Erben Chatverläufe oder E-Mails anders behandeln als Briefe, die sie auf dem Dachboden finden? Brauchen wir ein digitales Testament? Eine Diskussion von Jürgen Heilig mit Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter Baden-Württemberg, Ingo Dachwitz, Medien- und Kommunikationswissenschaftler und Redakteur bei netzpolitik.org und Barbara Steinhöfel, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz