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Seit 1993 darf in Polen eine Frau nur dann abtreiben, wenn der Fötus schwer geschädigt ist, sie vergewaltigt wurde oder ihr eigenes Leben in Gefahr ist. Doch selbst dann kann eine Abtreibung von Ärzten aus Gewissensgründen abgelehnt werden. Alicja Tysic musste ein Kind gebären, obwohl ihre Gesundheit auf dem Spiel stand. Deshalb klagte sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen den polnischen Staat, und - sie hat Recht bekommen. O-Töne: Alicja Tysiąc (poln, darüber dt Übersetzung), Mitglied Verband "Förderation für Frauenangelegenheiten und Familienplanung", Warschau; alleinerziehende Mutter, Wanda Nowicka (poln, darüber dt Übersetzung), Vorsitzende Frauenverband, Polen, Grzegorz Południewski (poln, darüber dt Übersetzung), Gynäkologe, Warschau
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