Ein Menschenfreund vermacht die Hälfte seines Vermögens den Armen. Als er stirbt prallen die Argumente des Anwalts der Hinterbliebenen-Familie auf die des Staates. Wenn beide Argumentationsketten in sich schlüssig und rechtens sind, dann dürfen wir als Lehre aus Schillers scharfsichtigen Erzählung schließen, dass das menschliche Vokabular und dadurch jegliche Formulierungen jeglicher Schriften nicht mal den Ansatz eines absoluten Geltungsanspruchs in sich bergen. Jeder Standpunkt ist, mit entsprechenden Argumenten angereichert, nachvollziehbar und wahr, woraus sich die Schlussfolgerung ableiten lässt, die zwar unausgesprochen bleibt, aber jedem halbwegs vernünftigen Menschen im Laufe seines hoffentlich langen und gesunden Lebens offenbar wird bzw. offenbar werden sollte.