Im Abschnitt über die menschlichen Gemeinschaften erörtert Aristoteles Die Bestimmung des Menschen zur Gemeinschaft. Er geht dabei den Fragen nach, was Freundschaft sei, erörtert die Unterschiede in den Befreundungsverhältnissen sowie deren Rechtsverhältnis im Staate, in der Familie und in der wirtschaftlichen Gemeinschaft.