Es hat eigentlich einen ganz harmlosen Namen, das “Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens". Das Gesetz wurde vor fast einem Jahr mit den Stimmen der Großen Koalition verabschiedet. Es erlaubt Strafverfolgern bei Verdachtspersonen Software auf Smartphones, Tablets und Computer zu spielen, um dadurch Zugriff auf die Kommunikation dieser Geräte zu bekommen. Kritiker sagen Staatstrojaner dazu. So kann der Staat mitlesen, mithören und Daten kopieren. Nun mehren sich die Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht. Wie berechtigt die Sorgen sind und wie aussichtsreich die Klagen, erklärt SZ-Korrespondent Wolfgang Janisch in diesem Podcast.
Weitere Themen: Urteil zum Missbrauchsfall von Staufen, Räumung am Frankfurter Flughafen, Bundesregierung will schneller Investitionen aus dem Ausland prüfen.
Redaktionsschluss war 16:00.
Moderation, Redaktion: Jean-Marie Magro
Redaktion: Laura Terberl
Produktion: Carlo Sarsky
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